Praktikum
Informationen für Bachelor-Studenten
Zeitpunkt und Dauer des Praktikums
Zeitpunkt
Das Fachpraktikum muss spätestens bis zur Anmeldung zur Bachelorarbeit absolviert sein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Praktikumsnachweis vorliegen. Dabei gilt das abgeschlossene Basisstudium als Zulassungsvoraussetzung zum praktischen Studiensemester, so dass das Hauptpraktikum nicht vor dem 5. Fachsemester durchgeführt werden kann (siehe auch Zulassungsvoraussetzungen). Wichtig: Die Anmeldung zur Bachelorarbeit muss bis zur 11ten Semesterwoche des 6. Semesters erfolgen.
Dauer
Das Hauptpraktikum umfasst eine betriebliche Tätigkeit im Umfang von mindestens 80 Arbeitstagen.
Zulassung zum Praktikum
Zulassungsvorausetzungen
Zulassungsvoraussetzung zum praktischen Studiensemester ist das erfolgreich abgeschlossene Basisstudium. In Ausnahmefällen kann mit dem Praktikum schon dann begonnen werden, wenn zum Zeitpunkt seines Beginns die Leistungsnachweise von Lehrveranstaltungen des Basisstudiums im Umfang von höchstens 10 Leistungspunkten noch ausstehen. Ein gesonderter Antrag auf Ausnahmezulassung ist dann nicht erforderlich.
Fehlen mehr Leistungsnachweise als 10 Leistungspunkte muss das Praktikum zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden (nachdem die fehlenden Leistungsnachweise nachgeholt wurden).
Befreiung von der Praktikumspflicht
Eine Anerkennung praktischer Tätigkeiten ist auf Antrag möglich, wenn Hochschulwechsler eine dem Fachpraktikum gleichwertige Tätigkeit vor Beginn des Weiterstudiums an der HTW ausgeübt wurde. Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit 36 Wochen in Vollzeitform oder bei Teilzeitform einen äquivalenten Zeitraum in höchstens 3 getrennten Abschnitten umfasst und der Beginn dieser Tätigkeit nicht mehr als fünf Jahre vor der Antragstellung liegt. Die Tätigkeit ist detailliert nachzuweisen. Zum Nachweis gehören ein Zeugnis des Arbeitgebers, aus dem auch die Tätigkeitsbereiche, in denen gearbeitet wurde, hervorgehen, sowie ein Bericht des/der Studierenden, der den gleichen Anforderungen unterliegt, die an den Praxisbericht gestellt werden. Bei selbstständigen Tätigkeiten tritt an die Stelle des Zeugnisses ein Ersatz (Eintragung ins Handelsregister, Angabe der Steuer-Nr. und Bescheinigung des Steuerprüfers, o.ä.). Ohne objektiv nachprüfbaren Nachweis ist eine Befreiung nicht möglich.
Die geforderte Gleichwertigkeit der Tätigkeit bezieht sich auch auf die Qualifikation des Antragstellers oder der Antragsstellerin zum Zeitpunkt der Ausübung des Praktikums. Da es zu den zentralen Zielsetzungen des Praktikums gehört, die im Basisstudium erworbenen Kenntnisse anzuwenden, müssen dem Grundstudium gleichwertige Qualifikationen zu Beginn der Tätigkeit vorgelegen haben und nachgewiesen werden. Dazu reicht eine abgeschlossene Berufsausbildung regelmäßig nicht aus.
Nicht anzuerkennen sind die Ausbildungszeiten in einem kaufmännischen Beruf.
Praktika, die vor Beginn des Studiums an der HTW an einer anderen Hochschule oder an einer Universität in Deutschland oder im Ausland im Rahmen eines wirtschaftswissenschaftlichen oder wirtschaftsrechtlichen (nicht: rechtswissenschaftlichen) Studiums erfolgreich absolviert wurden, können als Fachpraktikum anerkannt werden, sofern das Praktikum nach Abschluss der für das Basisstudium an der anderen Hochschule notwendigen Fachsemester durchgeführt wurde. § 10 Abs.2 und 3 der OpraSt gelten sinngemäß. War das Praktikum kürzer, kann eine Anerkennung erfolgen mit der Maßgabe, die fehlenden Zeiten, jedoch mindestens 8 Wochen (40 Arbeitstage), nachzuholen. Nicht berücksichtigungsfähig sind Praktika von weniger als 8 Wochen.
Berufliche Tätigkeiten vor Beginn des Studiums an der HTW, die als Vorpraktikum anerkannt wurden, können nicht gleichzeitig als Ersatz für das Praktikum anerkannt werden.
Eine studienbegleitende Tätigkeit während der Vorlesungszeit oder während der vorlesungsfreien Zeiten kann grundsätzlich nicht als Praktikum anerkannt werden, auch dann nicht, wenn sie ansonsten den Anforderungen an Praktikumsplätze genügt.
Praktikumssuche
Abweichend von den Regelungen in der "OpraSt" ist jeder Student/jede Studentin der HTW für die Beschaffung eines geeigneten Praktikumsplatz selbst verantwortlich. Es ist auch möglich, ein Praktikum außerhalb Deutschlands zu absolvieren. Dafür ist kein gesonderter Antrag auf Genehmigung notwendig. Aktuelle Angebote von Unternehmen werden im Verwaltungsgebäude 3 Etage ausgehangen. Eine Übersicht über Praktikumsbörsen im Internet und den Link zum Karriere- und Alumniportal der HTW mit aktuellen Praktikumsangeboten finden Sie im
Ort der Durchführung
Das Praktikum sollte vorzugsweise in privatwirtschaftlichen Industrie- oder Dienstleistungsbetrieben absolviert werden, kann ggf. aber auch in Institutionen der öffentlichen Verwaltung oder des gemeinnützigen Bereichs stattfinden. Die Tätigkeitsfelder müssen jedoch den bestehenden Anforderungen entsprechen.
Das Praktikum kann in einem beliebigen Ort in Deutschland bzw. im Ausland durchgeführt werden.
Auslandspraktikum
Hier können Sie sich Informationen über Stipendien und andere finanzielle Hilfeleistungen einholen:
Anforderungen an die Praktikumstätigkeit
Das Praktikum sollte sich deutlich von Tätigkeiten im Rahmen einer kaufmännischen Ausbildung unterscheiden. Weiter gelten folgende Anforderungen an Art und Inhalt der Praktikumstätigkeit:
- Überblick und Einsatz in den wichtigsten Funktionsbereichen des Betriebes bzw. der Institution
- Mitarbeit an laufenden Projekten, Aufgaben, Bearbeitungsfällen etc.
- möglichst selbstständige Bearbeitung kleinerer Projektaufgaben
Eignung des Praktikumsplatzes
Ansprechpartner für die Studierenden ist der/die Praktikumsbeauftragte des jeweiligen Studienganges. Dieser entscheidet über die Eignung des Praktikumsplatzes. Dazu muss jeder Studierende das ausgefüllte und von der Praktikumsstelle unterzeichnete Praktikumsblatt sowie den Praktikumsvertrag mit dem Unternehmen beim Praktikumsbeauftragten im Original und in Kopie spätestens 3 Wochen vor Beginn vorlegen.
Praktikumsvertrag
Ausbildungsvertrag
Vor Beginn des Fachpraktikums schließen die Ausbildungsstellen und der oder die Studierende einen Ausbildungsvertrag ab. Der Ausbildungsvertrag wird durch die HTW bestätigt. Für den Ausbildungsvertrag soll das Muster verwendet werden, das Sie im Bereich Formulare finden (Link zum Bereich Formulare). Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung des oder der Praktikumsbeauftragten.
Urlaubsanspruch und Fehlzeiten
Während des Praktikums besteht kein Anspruch auf Erholungsurlaub. Die Ausbildungsstelle kann eine kurzzeitige Freistellung vom Praktikum aus persönlichen Gründen gewähren. Bei mehr als 5 krankheitsbedingten oder sonstigen Fehltagen sind diese nachzuholen. Entsprechend längere Fehlzeiten sind unverzüglich dem Betreuer an der HTW mitzuteilen.
Vergütung
Praktikumsvergütungen sind individuell mit der Praktikumsstelle zu vereinbaren. Während des Praktikums erhalten die Studierenden weiterhin Ausbildungsförderung (§ 2 Absatz 4, BAföG). Soweit der Betrieb dem Studierenden eine Ausbildungshilfe gewährt, kann diese auf die Ausbildungsförderung angerechnet werden (vgl. insbesondere § 21 Absatz 3, Nr. 2 BAföG). Es ist ratsam, diese Fragen vorher mit dem zuständigen BAföG-Bearbeiter zu besprechen.
Versicherung
Der Student oder die Studentin ist während des praktischen Studiensemesters im Inland in der Regel über die Betriebsunfallkasse des Ausbildungsbetriebes gegen Unfall versichert. Der oder die Studierende ist gehalten, die Frage des Unfallversicherungsschutzes vor Antritt des praktischen Studiensemesters mit dem Betrieb zu klären. Im Versicherungsfall übermittelt die Ausbildungsstelle auch der HTW einen Abdruck der Unfallanzeige. Sofern das praktische Studiensemester im Ausland durchgeführt wird, ist kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gegeben. Der Student oder die Studentin muss sich selbst gegen Unfall versichern.
Das Haftpflichtrisiko des Studenten oder der Studentin am Praxisplatz ist für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Ausbildungsstelle gedeckt.
Es besteht Sozialversicherungsfreiheit nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.12.1980 (12 RK 10/79 und RK 3/80).
Bedingungen für die Anerkennung des Praktikums
Anerkennung des Praktikums als "mit Erfolg" durchgeführt
Das praktische Studiensemester wird als "mit Erfolg" durchgeführt anerkannt, wenn unmittelbar nach Beendigung des Praktikums dem Betreuer an der HTW Folgendes übergeben wird:
- der von der Firma unterschriebene Praktikumsbericht
- das von der Ausbildungsstelle ausgestellte Arbeitszeugnis, in der Art und Inhalt der Tätigkeit, Beginn und Ende der Praktikumszeit und Erfolg des Praktikums bestätigt werden
- erneute Einreichung des Praktikumsblatts zur Unterschrift
- Fallstudien und Employability
- Seminar zu Praktikum und Bachelorarbeit
Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen
Zusammen mit dem Praktikumsbetreuer von der HTW findet eine Auswertung der Erfahrungen im Umfang von 2 SWS statt. Sobald Sie das Praktikum begonnen haben, wird sich Ihr/e HTW-Betreuer/ in bei Ihnen melden.
Die praxisbegleitende LV finden entweder wöchentlich während der Vorlesungszeit statt oder sie werden in Blockform angeboten. Dieser Block ist ein Teil des Ausbildungszeitraumes. Das Seminar zu Praktikum und Bachelorarbeit ist nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit der Ausbildungsstelle zu besuchen. Eine Freistellung ist auf das zeitlich erforderliche Maß zu beschränken. Die weiteren praxisbegleitenden LV finden entweder wöchentlich während der Vorlesungszeit statt oder sie werden in Blockform angeboten. Dieser Block ist ein Teil des Ausbildungszeitraumes. Am Tage der Lehrveranstaltungen bzw. des Lehrveranstaltungsblocks sind Studierende von der Pflicht zur Anwesenheit in der Ausbildungsstelle befreit. Andere als die in Satz 1 genannten Lehrveranstaltungen darf der oder die Studierende nur belegen, wenn der Besuch der Lehrveranstaltungen die festgelegte Anwesenheitszeit in der Ausbildungsstelle zeitlich nicht berührt und die Ausbildungsstelle dies zuvor schriftlich bestätigt hat.
Das Angebot an praxisbegleitende LV wird rechtzeitig zu Beginn des jeweiligen Semesters bekannt gegeben.
Wer aus triftigem Grund an diesen Lehrveranstaltungen nicht teilnehmen kann (z.B. wegen Krankheit oder Auslandsaufenthalt), kann entsprechende Lehrveranstaltungen zeitlich vorziehen oder nachholen. Entsprechende Blockveranstaltungen werden regelmäßig angeboten.
Hinweise
Formulare
Folgende Formulare müssen ausgefüllt und im Original und in Kopie eingereicht werden:
Antrag zur Durchführung des studienbegleitenden Praktikums (Praktikumsblatt)
- wird unterzeichnet von der Ausbildungsstelle und dem Praktikanten
- muss beim Praktikumsbeauftragten vorgelegt werden
- dient der Feststellung der Eignung des Praktikumsplatzes und muss nach Beendigung von dem Praktikumsbetreuer der HTW unterzeichnet werden
- wird unterzeichnet von der Ausbildungsstelle und dem Praktikanten
- dieser Vertrag wird auch vom Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs der HTW unterschrieben
- dem Praktikumsbericht beilegen
- Der Praktikumsbericht muss im Anschluss an das Praktikum zusammen mit dem Formblatt Praktikumsblatt umgehend nach Beendigung des Praktikum beim jeweiligen Praktikumsbetreuer der HTW abgegeben werden.
Laut Praktikumsordnung (OpraST) ist das Praktikum von der/dem Studierenden schriftlich in Form eines Praktikumsberichts zu dokumentieren. Für diesen Praktikumsbericht gelten folgende Formalien:
- Länge ca. 5 bis 10 Seiten
- Abgabe mit dem Formblatt Praktikumsblatt umgehend nach Ende des Praktikums
- Unterschrift sowohl vom betrieblichen Betreuer als auch von dem/der fachlich betreuenden Hochschullehrer/in
- Standarddeckblatt
- Dauer des Praktikums (von...bis...)
- Kurze Beschreibung des Betriebes (Name, Anschrift, Größe, Geschäftsfeld etc.)
- Beschreibung der eigenen Aufgaben im Betrieb:
- durchlaufene Betriebsabteilungen
- konkrete Beschreibung der Aufgaben, mit denen man während des Praktikums betraut worden war (mit ungefährer Angabe der jeweiligen Dauer)
- angewandte Methoden
- knappe Beschreibung der eigenen Arbeitsergebnisse
- Angaben zum Grad der Selbständigkeit und der Anleitung, mit der die Aufgaben während des Praktikums erfüllt wurden
- Darstellung der Bezüge zwischen Praktikum und Studium:
- welche Kenntnisse aus dem Grundstudium waren nützlich?
- welche Kenntnisse fehlten?
- wie hätte eine bessere Vorbereitung auf das Praktikum erfolgen können?
- welchen Einfluss hat das Praktikum auf die weitere Berufsorientierung und die weiteren Studienabsichten (Wahl der Spezialisierung, weitere Schwerpunktsetzungen etc.)
- Zusammenfassende Einschätzung/Probleme/Verbesserungsmöglichkeiten
Vordrucke und Muster zu Praktikumsblatt, Ausbildungsvertrag und Deckblatt für den Praktikumsbericht finden Sie im
Sollten Sie Fragen zum Praktikum haben, wenden Sie sich an
