Praktikum
Vorpraktikum
Für die Zulassung zum Studium im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I wird ein einschlägiges Vorpraktikum von mindestens 13 Wochen oder eine
entsprechende Berufsausbildung gefordert. Einzelheiten regeln die "Rahmenvorpraktikumsordnung" (RVpO) sowie die "Ordnung für die praktische Vorbildung"
des entsprechenden Studiengangs.
Sollten Sie Fragen zum Vorpraktikum haben, wenden Sie sich an die Beauftragten für das Vorpraktikum der jeweiligen Studiengänge.
Beauftragter für Vorpraktikum - Immobilienwirtschaft / Real Estate (IW) - Bachelor
Beauftragter für Vorpraktikum - Öffentliches Dienstleistungsmanagement - Bachelor
Der Studiengang BWL (Bachelor) benötigt kein Vorpraktikum mehr.
Rahmenvorpraktikumsordnung - RVpO
Praktikumsordnung für den Studiengang "Öffentliches Dienstleistungs-Management"
Sollten Sie Fragen zum Vorpraktikum haben, wenden Sie sich an die Beauftragten für das Vorpraktikum der jeweiligen Studiengänge.
Beauftragter für Vorpraktikum - Immobilienwirtschaft / Real Estate (IW) - Bachelor
Beauftragter für Vorpraktikum - Öffentliches Dienstleistungsmanagement - Bachelor
Der Studiengang BWL (Bachelor) benötigt kein Vorpraktikum mehr.
