BAföG

Seiteninhalt

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Deshalb möchten wir Sie hier über den Datenschutz im Rahmen der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung informieren. Wenn Sie über die Funktions-E-Mails bzw. diesem Kontakt-Formular aktiv Kontakt mit uns aufnehmen, speichern und nutzen wir Ihre Kontaktdaten sowie die getätigten Angaben in einem elektronischen Ticketsystem für den Zweck der Bearbeitung. Nach Abschluss einer Anfrage, also nach dem Schließen eines Tickets, wird selbiges nach zwölf Monaten automatisch gelöscht. Es erfolgt keine Weiterleitung an Dritte. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, vertreten durch die Präsidentin. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Hier wird Ihnen zum Beispiel der behördliche Datenschutzbeauftragte und die zuständige Aufsichtsbehörde benannt.

Bescheinigung über Prüfungsleistungen

Studierende, die BAföG beziehen, müssen beim BAföG-Amt nach Beginn des vierten Fachsemesters einen Nachweis über die bis dahin erworbene Anzahl von Leistungspunkten (ECTS-Punkten) vorlegen. Als Nachweis gilt die vom Referat Prüfungsverwaltung ausgestellte Bescheinigung über Prüfungsleistungen.

Bitte beantragen Sie die Bescheinigung zwischen dem 1. November und 31. Dezember . 1. Mai und 30. Juni per E-Mail bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin im Referat Prüfungsverwaltung. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Werktage. Die Bescheinigung wird Ihnen per Post zugestellt.

Reichen Sie die Bescheinigung nach Erhalt bei Ihrem BAföG-Bearbeiter im Amt für Ausbildungsförderung ein. Dieser stellt anhand der ECTS-Punktebewertungen der HTW Berlin den Leistungsstand nach Fachsemestern fest.

Formblatt 5

Nur in Ausnahmefällen fordert das Amt für Ausbildungsförderung den Leistungsnachweis per Formblatt 5.

Um das Formblatt 5 zu beantragen, senden Sie eine E-Mail an den Fachbereich 3 oder kommen Sie während der Sprechzeiten einfach persönlich vorbei. Bitte reichen Sie in jedem Fall Ihre Bescheinigung über bestandene Prüfungsleistungen ein. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. fünf Werktage. Das Formblatt 5 wird Ihnen per Post zugestellt.

Bescheinigung zur Verlängerung der Regelstudienzeit wegen Corona-Einschränkungen

Die Bescheinigung können Sie sich im LSF unter "Bescheinigungen" downloaden. Dies ist nur für Studierende möglich, die im Jahr 2020 und 2021 immatrikuliert waren.

Hinweis zum Formblatt 2: Bescheinigung nach § 9 BAföG

In Abstimmung mit dem Amt für Ausbildungsförderung sind Stempel und Unterschrift der HTW auf dem Formblatt 2 nicht erforderlich. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger müssen lediglich Punkt C des Formblattes ausfüllen und zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung dem Amt für Ausbildungsförderung vorlegen.