Abschlussarbeit

Ihr Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit wird am Fachbereich 3 digital bearbeitet. Den Antrag reichen Sie über Moodle ein, den jeweiligen Link zu Ihrem Studiengang finden Sie untenstehend. Sie benötigen Ihre HTW E-Mail-Adresse und Login-Daten. Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegt sind. Bitte beachten Sie auch die geltenden Fristen für die Antragstellung.

Im Kurs gibt es zwei Aktivitäten:

  • Elektronischer Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit (in Moodle auszufüllen).
  • Upload der Bestätigung(en) der Betreuer*innen. Diese Bestätigungen sind in der Regel eine E-Mail der Gutachter*in und müssen mindestens Ihren Namen, das Thema der Arbeit und das Semester, in dem die Arbeit angefertigt werden soll, enthalten.

Bitte reichen Sie nur PDF-Dateien ein.

Studiengang (Bachelor)Link
BetriebswirtschaftslehreMoodle-Kurs
ImmobilienwirtschaftMoodle-Kurs
International Business (Bachelor)Moodle-Kurs
Wirtschaft und PolitikMoodle-Kurs
Wirtschaftsrecht (Bachelor)Moodle-Kurs
Studiengang (Master)Link
Arbeits- und PersonalmanagementMoodle-Kurs
Europäische WirtschaftspolitikMoodle-Kurs
Finance — Accounting — Corporate Law — TaxationMoodle-Kurs
Industrial Sales and Innovation ManagementMoodle-Kurs
International and Development EconomicsMoodle-Kurs
International Business (Master)Moodle-Kurs
UnternehmenssteuerrechtMoodle-Kurs
Wirtschaftsrecht (Master)Moodle-Kurs

 

Erst- und Zweitgutachten

  • Sie haben das Vorschlagsrecht für eine fachkompetente Person, welche das Erstgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernehmen soll. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Professorin oder einen Professor (auch emeritierte) der HTW Berlin handelt.
  • Ebenso können Sie eine Person vorschlagen, welche das Zweitgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernimmt, diese Person muss mindestens den Hochschulabschluss besitzen, den Sie mit Ihrem Studium anstreben. Es kann sich also auch um eine*n Lehrbeauftragte*n (aus einem anderen Studiengang der HTW Berlin) handeln. Externe Betreuer*innen erhalten i.d.R. einen Gutachtervertrag. Die endgültige Prüfungskommission — Erst- und Zweitgutachter*in — wird vom Prüfungsausschuss des Studienganges eingesetzt.

Sie müssen sich selbst um die Gutachter und deren Zusagen für den Antrag kümmern.