Kurszulassung

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Zulassung für Erstsemester

Wenn Sie im ersten Fachsemester neu immatrkuliert sind, wurde für Sie bereits ein Stundenplan laut Studienordnung überschneidungsfrei zusammengestellt. Sie sind automatisch für alle Pflichtfächer zugelassen. Wahlpflichtfächer müssen Sie selbstständig über LSF belegen.

Handzulassung

Bevor Sie an einer Lehrveranstaltung teilnehmen können, müssen Sie sich dafür angemeldet und über LSF eine Zulassung erhalten haben. Die Kursbelegung erfolgt online über LSF. Sollten Sie bei der Zulassung nicht berücksichtig worden sein, kann durch die Fachbereichsverwaltung über eine Handzulassung [PDF] die Zulassung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die schriftliche Bestätigung des Dozenten bzw. der Dozentin. In den wirtschaftsjuristischen Studiengängen (WiRe B/M) gibt es keine Handzulassungen. Handzulassungen für Fremdsprachenkurse geben Sie selbst in der Zentraleinrichtung Fremdsprachen ab.

Bevorzugte Belegung

Für spezielle Gruppen, z.B. für Studierende mit Kind oder Studierende mit Handicap, gelten Sonderregelungen bei der Kurswahl. Gehören Sie zu einer der Gruppen, können Sie gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine bevorzugte Belegung bis zum Ende der Phase 1 der Online-Belegung beantragen. Ihre Kurswünsche müssen Sie vorher selbst über LSF vornehmen. Diesbezügliche Anfragen senden Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse oder wenden Sie sich direkt an die Fachbereichsverwaltung.

Auch Studiengangs-/Hochschulwechsler haben in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit der bevorzugten Belegung. Nähere Informationen erhalten Sie unter dieser E-Mail-Adresse.